Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen. Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.
Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für das kommende Förderjahr 2022 können Sie für Ihr RKP-Projekt erstmals „Ergänzungsmittel für barrierefreie Maßnahmen“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Projekt beantragen. Im Falle einer Förderentscheidung werden diese Mittel ergänzend zu den RKP-Projektmitteln bewilligt.
Ab dem kommenden Förderjahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Förderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung. Abweichend von dem RKP-Fördersatz können diese Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro in voller Höhe finanziert werden. Informationen zum Thema barrierefreie Maßnahmen finden Sie in der Arbeitshilfe und im Glossar zu den wichtigsten Begrifflichkeiten. In der Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit müssen die geplanten Maßnahmen und die Ausgaben konkret beschrieben werden. Diese Anlage ist ergänzend zum Projekt-Datenblatt hochzuladen und bei positiver Förderentscheidung durch die RKP-Jury zusammen mit dem Formantrag bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Anlage Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit >
Weitere Informationen auf der Webseite der Regionalen Kulturpolitik >